1. Abschrift (einfache Kopie)
- Schnellste und günstigste Option
- Für die meisten Zwecke ausreichend
- Keine Beglaubigung
- Verwendung: Für Ihre Unterlagen, Informationszwecke, oft auch für Banken und Behörden
2. Beglaubigte Abschrift
- Mit Beglaubigungsvermerk
- Bestätigt Übereinstimmung mit dem Original
- Verwendung: Wenn eine beglaubigte Kopie erforderlich ist (z.B. für Grundbuchamt)
3. Ausfertigung
- Rechtlich gleichwertig mit dem Original
- Mit Ausfertigungsvermerk
- Verwendung: Wenn ausdrücklich eine Ausfertigung verlangt wird
4. Vollstreckbare Ausfertigung
- Ermöglicht Zwangsvollstreckung
- Mit Vollstreckungsklausel
- Nur bei berechtigtem Interesse
- Verwendung: Zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
Empfehlung: Beginnen Sie mit einer einfachen Abschrift. Für 95% aller Fälle ist diese ausreichend.