Notarielle Urkunden sicher verwahrt
Das Urkundenarchiv Siegen GbR verwahrt als Dienstleister von elf deutschen Notarkammern die Akten und Urkunden ausgeschiedener Notare und stellt deren langfristige Verfügbarkeit sicher. Wir ermöglichen Ihnen die digitale Beantragung von Abschriften, Beglaubigungen und Ausfertigungen verwahrter Urkunden – einfach, sicher und rechtssicher.
Über uns
Das Urkundenarchiv Siegen GbR ist der zentrale Dienstleister für die professionelle Verwahrung notarieller Urkunden und Akten ausgeschiedener Notare. Als Zusammenschluss von elf deutschen Notarkammern garantieren wir die langfristige Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit wichtiger Rechtsdokumente.
Sicherheit
Gemäß § 51 Abs. 1 BNotO verwahren wir die Akten und Verzeichnisse ausgeschiedener Notare mit höchster Sorgfalt. Unser physischer Standort in Siegen bietet optimale Bedingungen für die sichere Archivierung, während der Verwaltungssitz bei der Westfälischen Notarkammer in Hamm die professionelle Organisation sicherstellt.
Sorgfalt
Gemäß § 51 Abs. 1 BNotO verwahren wir die Akten und Verzeichnisse ausgeschiedener Notare mit höchster Sorgfalt. Unser physischer Standort in Siegen bietet optimale Bedingungen für die sichere Archivierung, während der Verwaltungssitz bei der Westfälischen Notarkammer in Hamm die professionelle Organisation sicherstellt.
Zuverlässigkeit
Wir erteilen Ausfertigungen, beglaubigte und unbeglaubigte Abschriften sowie vollstreckbare Ausfertigungen verwahrter Urkunden. Mit unserem digitalen Antragsportal bieten wir Ihnen einen modernen, sicheren und komfortablen Service – rund um die Uhr verfügbar.
Urkunde anfordern
Fordern Sie Abschriften, Beglaubigungen oder Ausfertigungen von verwahrten Urkunden digital an.
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Urkundenanforderung
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Wenn erforderliche Unterlagen fehlen, erhalten Sie eine Nachforderung:
Ablauf:
- Sie erhalten eine E-Mail mit detaillierter Auflistung der fehlenden Unterlagen
- Sie haben 14 Tage Zeit, die Unterlagen nachzureichen
- Nach Eingang der Unterlagen geht die Bearbeitung weiter
- Am Tag 11 erhalten Sie eine Erinnerung
- Bei Nicht-Einreichung wird der Auftrag nach 14 Tagen geschlossen
Wichtig: Geben Sie bei der Nachreichung immer Ihr Aktenzeichen an!
Wie bezahle ich?
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über Ihre zuständige Notarkammer. Sie erhalten keine direkte Rechnung von uns.
So läuft die Abrechnung ab:
- Wir bearbeiten Ihre Anforderung
- Nach Abschluss melden wir die Kosten an Ihre Notarkammer
- Die Notarkammer stellt Ihnen die Rechnung
- Sie zahlen direkt an die Notarkammer
Vorteil: Keine Vorkasse erforderlich. Sie zahlen erst nach Erhalt der Urkunde.