Notarielle Urkunden sicher verwahrt
Das Urkundenarchiv Siegen GbR verwahrt als Dienstleister von elf deutschen Notarkammern die Akten und Urkunden ausgeschiedener Notare und stellt deren langfristige Verfügbarkeit sicher. Wir ermöglichen Ihnen die digitale Beantragung von Abschriften, Beglaubigungen und Ausfertigungen verwahrter Urkunden – einfach, sicher und rechtssicher.
Über uns
Das Urkundenarchiv Siegen GbR ist der zentrale Dienstleister für die professionelle Verwahrung notarieller Urkunden und Akten ausgeschiedener Notare. Als Zusammenschluss von elf deutschen Notarkammern garantieren wir die langfristige Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit wichtiger Rechtsdokumente.
Sicherheit
Gemäß § 51 Abs. 1 BNotO verwahren wir die Akten und Verzeichnisse ausgeschiedener Notare mit höchster Sorgfalt. Unser physischer Standort in Siegen bietet optimale Bedingungen für die sichere Archivierung, während der Verwaltungssitz bei der Westfälischen Notarkammer in Hamm die professionelle Organisation sicherstellt.
Sorgfalt
Gemäß § 51 Abs. 1 BNotO verwahren wir die Akten und Verzeichnisse ausgeschiedener Notare mit höchster Sorgfalt. Unser physischer Standort in Siegen bietet optimale Bedingungen für die sichere Archivierung, während der Verwaltungssitz bei der Westfälischen Notarkammer in Hamm die professionelle Organisation sicherstellt.
Zuverlässigkeit
Wir erteilen Ausfertigungen, beglaubigte und unbeglaubigte Abschriften sowie vollstreckbare Ausfertigungen verwahrter Urkunden. Mit unserem digitalen Antragsportal bieten wir Ihnen einen modernen, sicheren und komfortablen Service – rund um die Uhr verfügbar.
Urkunde anfordern
Fordern Sie Abschriften, Beglaubigungen oder Ausfertigungen von verwahrten Urkunden digital an.
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Urkundenanforderung
Wie stelle ich eine Urkundenanforderung?
Schritt-für-Schritt Anleitung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf
- Wählen Sie die gewünschte Produktart (Abschrift, Beglaubigung, Ausfertigung)
- Geben Sie die Urkundendaten ein (Notar, Urkundennummer, Datum)
- Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein
- Weisen Sie Ihre Berechtigung nach
- Laden Sie erforderliche Dokumente hoch
- Wählen Sie den Versandweg
- Prüfen Sie Ihre Angaben und senden Sie das Formular ab
Tipp: Das Formular führt Sie automatisch durch alle erforderlichen Schritte und validiert Ihre Eingaben.
Wer darf eine Urkunde anfordern?
Berechtigt zur Urkundenanforderung sind:
- Urkundenbeteiligte (Personen, die in der Urkunde genannt sind)
- Rechtsnachfolger (z.B. Erben mit Erbnachweis)
- Bevollmächtigte mit notariell beglaubigter Vollmacht
- Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Befugnisse
Wichtig: Aufgrund der notariellen Verschwiegenheitspflicht (§ 69a BNotO) müssen Sie Ihre Berechtigung nachweisen.