1. Abschrift (einfache Kopie)

  • Schnellste und günstigste Option
  • Für die meisten Zwecke ausreichend
  • Keine Beglaubigung
  • Verwendung: Für Ihre Unterlagen, Informationszwecke, oft auch für Banken und Behörden

2. Beglaubigte Abschrift

  • Mit Beglaubigungsvermerk
  • Bestätigt Übereinstimmung mit dem Original
  • Verwendung: Wenn eine beglaubigte Kopie erforderlich ist (z.B. für Grundbuchamt)

3. Ausfertigung

  • Rechtlich gleichwertig mit dem Original
  • Mit Ausfertigungsvermerk
  • Verwendung: Wenn ausdrücklich eine Ausfertigung verlangt wird

4. Vollstreckbare Ausfertigung

  • Ermöglicht Zwangsvollstreckung
  • Mit Vollstreckungsklausel
  • Nur bei berechtigtem Interesse
  • Verwendung: Zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen

Empfehlung: Beginnen Sie mit einer einfachen Abschrift. Für 95% aller Fälle ist diese ausreichend.