Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über Ihre zuständige Notarkammer. Sie erhalten keine direkte Rechnung von uns.
So läuft die Abrechnung ab:
- Wir bearbeiten Ihre Anforderung
- Nach Abschluss melden wir die Kosten an Ihre Notarkammer
- Die Notarkammer stellt Ihnen die Rechnung
- Sie zahlen direkt an die Notarkammer
Vorteil: Keine Vorkasse erforderlich. Sie zahlen erst nach Erhalt der Urkunde.