Vollmacht ist erforderlich, wenn:

  • Sie NICHT Urkundenbeteiligter sind
  • Sie nicht als Erbe legitimiert sind
  • Sie im Auftrag einer anderen Person handeln

KEINE Vollmacht erforderlich, wenn:

  • Sie selbst Urkundenbeteiligter sind
  • Sie Erbe mit Erbschein sind
  • Sie gesetzlicher Vertreter sind (z.B. Eltern für minderjährige Kinder)

Anforderungen an die Vollmacht:

  • Die Vollmacht muss handschriftlich unterschrieben sein
  • Eindeutige Bevollmächtigung zur Urkundenanforderung