Vollmacht ist erforderlich, wenn:
- Sie NICHT Urkundenbeteiligter sind
- Sie nicht als Erbe legitimiert sind
- Sie im Auftrag einer anderen Person handeln
KEINE Vollmacht erforderlich, wenn:
- Sie selbst Urkundenbeteiligter sind
- Sie Erbe mit Erbschein sind
- Sie gesetzlicher Vertreter sind (z.B. Eltern für minderjährige Kinder)
Anforderungen an die Vollmacht:
- Die Vollmacht muss handschriftlich unterschrieben sein
- Eindeutige Bevollmächtigung zur Urkundenanforderung