Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Schnelleinstieg: Für eine schnelle Bearbeitung füllen Sie das Online-Formular vollständig aus, laden Sie alle erforderlichen Nachweise hoch und wählen Sie E-Mail als Versandweg.

Allgemeines

Wer ist die Urkundenarchiv Siegen GbR?

Die Urkundenarchiv Siegen GbR ist ein Zusammenschluss von 11 Notarkammern, der die Verwahrung von Notariatsurkunden gemäß § 51 Abs. 1 BNotO übernommen hat.

Beteiligte Notarkammern:

  • Notarkammer Baden-Württemberg
  • Notarkammer Berlin
  • Notarkammer Braunschweig
  • Bremer Notarkammer
  • Notarkammer Celle
  • Notarkammer Frankfurt am Main
  • Notarkammer Kassel
  • Notarkammer Oldenburg
  • Rheinische Notarkammer
  • Notarkammer Schleswig-Holstein
  • Westfälische Notarkammer
Welche Urkunden kann ich anfordern?

Sie können notarielle Urkunden anfordern, die bei einer der 11 beteiligten Notarkammern verwahrt werden, darunter:

  • Kaufverträge
  • Erbverträge
  • Testamente
  • Eheverträge
  • Vollmachten
  • Weitere notarielle Urkunden

Wichtig: Nur Urkunden, die bei einer der 11 beteiligten Notarkammern verwahrt werden, können über dieses Portal angefordert werden.

Wer darf eine Urkunde anfordern?

Berechtigt zur Urkundenanforderung sind:

  1. Urkundenbeteiligte (Personen, die in der Urkunde genannt sind)
  2. Rechtsnachfolger (z.B. Erben mit Erbnachweis)
  3. Bevollmächtigte mit notariell beglaubigter Vollmacht
  4. Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Befugnisse

Wichtig: Aufgrund der notariellen Verschwiegenheitspflicht (§ 69a BNotO) müssen Sie Ihre Berechtigung nachweisen.

Was ist der Unterschied zwischen Abschrift, Beglaubigung und Ausfertigung?

1. Abschrift (einfache Kopie)

  • Schnellste und günstigste Option
  • Für die meisten Zwecke ausreichend
  • Keine Beglaubigung
  • Verwendung: Für Ihre Unterlagen, Informationszwecke, oft auch für Banken und Behörden

2. Beglaubigte Abschrift

  • Mit Beglaubigungsvermerk
  • Bestätigt Übereinstimmung mit dem Original
  • Verwendung: Wenn eine beglaubigte Kopie erforderlich ist (z.B. für Grundbuchamt)

3. Ausfertigung

  • Rechtlich gleichwertig mit dem Original
  • Mit Ausfertigungsvermerk
  • Verwendung: Wenn ausdrücklich eine Ausfertigung verlangt wird

4. Vollstreckbare Ausfertigung

  • Ermöglicht Zwangsvollstreckung
  • Mit Vollstreckungsklausel
  • Nur bei berechtigtem Interesse
  • Verwendung: Zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen

Empfehlung: Beginnen Sie mit einer einfachen Abschrift. Für 95% aller Fälle ist diese ausreichend.

Antragstellung

Wie stelle ich eine Urkundenanforderung?

Schritt-für-Schritt Anleitung:

  1. Rufen Sie das Online-Formular auf
  2. Wählen Sie die gewünschte Produktart (Abschrift, Beglaubigung, Ausfertigung)
  3. Geben Sie die Urkundendaten ein (Notar, Urkundennummer, Datum)
  4. Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein
  5. Weisen Sie Ihre Berechtigung nach
  6. Laden Sie erforderliche Dokumente hoch
  7. Wählen Sie den Versandweg
  8. Prüfen Sie Ihre Angaben und senden Sie das Formular ab

Tipp: Das Formular führt Sie automatisch durch alle erforderlichen Schritte und validiert Ihre Eingaben.

Kann ich den Antrag auch per Post stellen?

Ja, Sie können Ihre Urkundenanforderung auch schriftlich per Post stellen:

Postanschrift:
Urkundenarchiv Siegen GbR
Herr RA C. Sandkühler
Ostenallee 18
59063 Hamm

Bitte beachten Sie:

  • Die Bearbeitung dauert länger (ca. 10-14 Werktage)
  • Alle erforderlichen Angaben und Nachweise müssen beigefügt sein
  • Bei fehlenden Unterlagen wird eine Nachforderung per Post versendet (weitere Verzögerung)

Empfehlung: Nutzen Sie das Online-Portal für eine Bearbeitung in nur 2-3 Werktagen.

Welche Angaben benötige ich zur Urkundenanforderung?

Erforderliche Angaben:

Urkundendaten:

  • Name des Notars
  • Amtssitz des Notars
  • Urkundennummer (UR-Nr.)
  • Ausstellungsdatum der Urkunde
  • Art der Urkunde (z.B. Kaufvertrag, Testament)

Ihre Daten:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer

Wichtig: Ohne vollständige Angaben kann Ihre Anforderung nicht bearbeitet werden.

Ich habe nicht alle Urkundendaten – was nun?

Wenn Ihnen nicht alle Urkundendaten vorliegen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Minimale Pflichtangaben:

  • Name des Notars
  • Ungefähres Datum (Jahr reicht oft)
  • Art der Urkunde

Recherche:

  • Prüfen Sie alte Unterlagen, Grundbuchauszüge oder Verträge
  • Kontaktieren Sie die zuständige Notarkammer
  • Bei Erbfällen: Nachlassgericht hat oft Informationen

Tipp: Geben Sie im Formular alle Ihnen bekannten Informationen an. Wir helfen bei der Recherche!

Unterlagen

Welche Unterlagen muss ich hochladen?

Die erforderlichen Unterlagen hängen von Ihrer Situation ab:

Für Urkundenbeteiligte:

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite)

Für Bevollmächtigte:

  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Original-Vollmacht (notariell beurkundet ODER mit notarieller Unterschriftsbeglaubigung)

Für Erben:

  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Erbschein oder europäisches Nachlasszeugnis
  • Bei Testamentsvollstrecker: Testamentsvollstreckerzeugnis

Für juristische Personen (Unternehmen):

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Kopie Personalausweis des Vertretungsberechtigten
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung

Datenschutz-Hinweis: Sie können nicht erforderliche Daten (z.B. Seriennummer, Lichtbild) in Ihrem Ausweisdokument schwärzen.

In welchem Format muss ich die Unterlagen hochladen?

Erlaubte Dateiformate:

  • PDF (bevorzugt)
  • TIFF
  • JPG/JPEG

Technische Anforderungen:

  • Maximale Dateigröße: 5 MB pro Datei
  • Auflösung: Mindestens 200 DPI (lesbar)
  • Farbig oder schwarz-weiß
  • Alle Texte müssen lesbar sein

Tipp: Nutzen Sie eine Scanner-App auf Ihrem Smartphone für optimale Ergebnisse.

Benötige ich immer eine Vollmacht?

Vollmacht ist erforderlich, wenn:

  • Sie NICHT Urkundenbeteiligter sind
  • Sie nicht als Erbe legitimiert sind
  • Sie im Auftrag einer anderen Person handeln

KEINE Vollmacht erforderlich, wenn:

  • Sie selbst Urkundenbeteiligter sind
  • Sie Erbe mit Erbschein sind
  • Sie gesetzlicher Vertreter sind (z.B. Eltern für minderjährige Kinder)

Anforderungen an die Vollmacht:

  • Notariell beurkundet ODER
  • Mit notarieller Unterschriftsbeglaubigung
  • Eindeutige Bevollmächtigung zur Urkundenanforderung

Kosten: Eine notarielle Vollmacht kostet ca. 20-60 EUR (abhängig vom Geschäftswert).

Kosten & Zahlung

Was kostet eine Urkundenanforderung?

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Notare und Notarkammern (NotAktVV):

Typische Kosten (Beispiele):

  • Einfache Abschrift: ca. 15-30 EUR
  • Beglaubigte Abschrift: ca. 30-50 EUR
  • Ausfertigung: ca. 40-70 EUR
  • Vollstreckbare Ausfertigung: ca. 60-100 EUR

Zusätzliche Kosten können anfallen für:

  • Umfangreiche Urkunden (>50 Seiten): +0,50 EUR pro Seite
  • Postversand: +5-15 EUR (Porto + Verpackung)
  • Externe Archivierung: +20-50 EUR
  • Eilbearbeitung: +30-50%

Gut zu wissen: Die genauen Kosten erfahren Sie nach Prüfung Ihres Antrags.

Wie bezahle ich?

Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über Ihre zuständige Notarkammer. Sie erhalten keine direkte Rechnung von uns.

So läuft die Abrechnung ab:

  1. Wir bearbeiten Ihre Anforderung
  2. Nach Abschluss melden wir die Kosten an Ihre Notarkammer
  3. Die Notarkammer stellt Ihnen die Rechnung
  4. Sie zahlen direkt an die Notarkammer

Vorteil: Keine Vorkasse erforderlich. Sie zahlen erst nach Erhalt der Urkunde.

Fallen Kosten an, auch wenn die Urkunde nicht gefunden wird?

Nein. Wenn wir die Urkunde nicht finden können oder Ihre Anforderung aus anderen Gründen nicht bearbeitet werden kann, fallen keine Kosten für Sie an.

Kostenfreie Fälle:

  • Urkunde nicht auffindbar
  • Urkunde existiert nicht
  • Falsche Angaben (ohne Verschulden)
  • Ablehnung wegen fehlender Berechtigung

Bearbeitung

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Bearbeitungszeiten im Überblick:

Idealfall: 2-3 Werktage

Voraussetzungen:

  • Vollständige Online-Eingabe
  • Sie sind Urkundenbeteiligter (keine Vollmacht nötig)
  • Urkunde liegt im Archiv Siegen
  • Einfache Abschrift per E-Mail

Andere Szenarien:

  • Mit Postversand: +2-3 Werktage
  • Externe Verwahrung: +3-10 Werktage
  • Nachforderung Unterlagen: +5-10 Werktage (ab Eingang der Nachlieferung)
  • Umfangreiche Urkunde (>50 Seiten): +2-5 Werktage
  • Vollstreckbare Ausfertigung: +2-5 Werktage (rechtliche Prüfung)
  • Antrag per Post: 10-14 Werktage

Tipp: Nutzen Sie die Online-Anforderung und wählen Sie E-Mail als Versandweg für die schnellste Bearbeitung.

Wie erhalte ich die Urkunde?

Sie können zwischen verschiedenen Versandwegen wählen:

1. E-Mail (empfohlen)

  • Am schnellsten (sofortige Zustellung)
  • Kostenfrei
  • Sicher verschlüsselt
  • Sie erhalten ein PDF
  • Geeignet für: Einfache Abschriften, beglaubigte Abschriften

2. Postversand

  • Original-Ausfertigung
  • Versichert
  • +2-3 Werktage Lieferzeit
  • +5-15 EUR Versandkosten
  • Erforderlich für: Ausfertigungen, vollstreckbare Ausfertigungen

Empfehlung: Wählen Sie E-Mail-Versand für schnellste Zustellung. Für die meisten Zwecke (Bank, Behörden) ist ein PDF ausreichend.

Wie kann ich den Status meiner Anforderung verfolgen?

Sie erhalten automatische Statusupdates per E-Mail:

Sie werden informiert bei:

  • Eingang Ihrer Anforderung (sofort)
  • Beginn der Bearbeitung (nach Prüfung)
  • Nachforderung von Unterlagen (falls erforderlich)
  • Versand der Urkunde (nach Fertigstellung)
  • Verzögerungen (>5 Werktage)

Zusätzlich:

  • Jede E-Mail enthält Ihr eindeutiges Aktenzeichen
  • Bei Fragen können Sie sich jederzeit bei uns melden

Tipp: Speichern Sie Ihr Aktenzeichen (Format: JJ-NNNNN) für Rückfragen.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Wenn erforderliche Unterlagen fehlen, erhalten Sie eine Nachforderung:

Ablauf:

  1. Sie erhalten eine E-Mail mit detaillierter Auflistung der fehlenden Unterlagen
  2. Sie haben 14 Tage Zeit, die Unterlagen nachzureichen
  3. Nach Eingang der Unterlagen geht die Bearbeitung weiter
  4. Am Tag 11 erhalten Sie eine Erinnerung
  5. Bei Nicht-Einreichung wird der Auftrag nach 14 Tagen geschlossen

Wichtig: Geben Sie bei der Nachreichung immer Ihr Aktenzeichen an!