Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über Ihre zuständige Notarkammer. Sie erhalten keine direkte Rechnung von uns.

So läuft die Abrechnung ab:

  1. Wir bearbeiten Ihre Anforderung
  2. Nach Abschluss melden wir die Kosten an Ihre Notarkammer
  3. Die Notarkammer stellt Ihnen die Rechnung
  4. Sie zahlen direkt an die Notarkammer

Vorteil: Keine Vorkasse erforderlich. Sie zahlen erst nach Erhalt der Urkunde.