FAQ-Kategorie: Allgemeines

Welche Urkunden kann ich anfordern?

Sie können notarielle Urkunden anfordern, die bei einer der 11 beteiligten Notarkammern verwahrt werden, darunter: Kaufverträge Erbverträge Testamente Eheverträge Vollmachten Weitere notarielle Urkunden Wichtig: Nur Urkunden, die bei einer der 11 beteiligten Notarkammern verwahrt werden, können über dieses Portal angefordert werden.

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Wer darf eine Urkunde anfordern?

Berechtigt zur Urkundenanforderung sind: Urkundenbeteiligte (Personen, die in der Urkunde genannt sind) Rechtsnachfolger (z.B. Erben mit Erbnachweis) Bevollmächtigte mit notariell beglaubigter Vollmacht Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Befugnisse Wichtig: Aufgrund der notariellen Verschwiegenheitspflicht (§ 69a BNotO) müssen Sie Ihre Berechtigung nachweisen.

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Was ist der Unterschied zwischen Abschrift, Beglaubigung und Ausfertigung?

1. Abschrift (einfache Kopie) Schnellste und günstigste Option Für die meisten Zwecke ausreichend Keine Beglaubigung Verwendung: Für Ihre Unterlagen, Informationszwecke, oft auch für Banken und Behörden 2. Beglaubigte Abschrift Mit Beglaubigungsvermerk Bestätigt Übereinstimmung mit dem Original Verwendung: Wenn eine beglaubigte Kopie erforderlich ist (z.B. für Grundbuchamt) 3. Ausfertigung Rechtlich gleichwertig mit dem Original Mit Ausfertigungsvermerk […]

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Wer ist die Urkundenarchiv Siegen GbR?

Die Urkundenarchiv Siegen GbR ist ein Zusammenschluss von 11 Notarkammern, der die Verwahrung von Notariatsurkunden gemäß § 51 Abs. 1 BNotO übernommen hat. Beteiligte Notarkammern: Notarkammer Baden-Württemberg Notarkammer Berlin Notarkammer Braunschweig Bremer Notarkammer Notarkammer Celle Notarkammer Frankfurt am Main Notarkammer Kassel Notarkammer Oldenburg Rheinische Notarkammer Notarkammer Schleswig-Holstein Westfälische Notarkammer

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