FAQ-Kategorie: Allgemeines

Wer ist die Urkundenarchiv Siegen GbR?

Die Urkundenarchiv Siegen GbR ist ein Zusammenschluss von 11 Notarkammern, der die Verwahrung von Notariatsurkunden gemäß § 51 Abs. 1 BNotO übernommen hat. Beteiligte Notarkammern: Notarkammer Baden-Württemberg Notarkammer Berlin Notarkammer Braunschweig Bremer Notarkammer Notarkammer Celle Notarkammer Frankfurt am Main Notarkammer Kassel Notarkammer Oldenburg Rheinische Notarkammer Notarkammer Schleswig-Holstein Westfälische Notarkammer

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Welche Urkunden kann ich anfordern?

Sie können notarielle Urkunden anfordern, die bei einer der 11 beteiligten Notarkammern verwahrt werden, darunter: Kaufverträge Erbverträge Testamente Eheverträge Vollmachten Weitere notarielle Urkunden Wichtig: Nur Urkunden, die bei einer der 11 beteiligten Notarkammern verwahrt werden, können über dieses Portal angefordert werden.

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Wer darf eine Urkunde anfordern?

Berechtigt zur Urkundenanforderung sind: Urkundenbeteiligte (Personen, die in der Urkunde genannt sind) Rechtsnachfolger (z.B. Erben mit Erbnachweis) Bevollmächtigte mit notariell beglaubigter Vollmacht Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Befugnisse Wichtig: Aufgrund der notariellen Verschwiegenheitspflicht (§ 69a BNotO) müssen Sie Ihre Berechtigung nachweisen.

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Was ist der Unterschied zwischen Abschrift, Beglaubigung und Ausfertigung?

1. Abschrift (einfache Kopie) Eine einfache Abschrift gibt den Inhalt der Urkunde wieder. Sie enthält keinen Beglaubigungsvermerk, mit dem der Notar oder die verwahrende Stelle den wiedergegebenen Inhalt bestätigt. Bei einer Abschrift muss es sich nicht notwendigerweise um eine Fotokopie handeln. Es genügt, wenn eine Unterschrift durch „gez.“ (gezeichnet) gefolgt von dem Namen des Beteiligten […]

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